Gut zu wissen
Die DiGAV setzt außerdem verschiedene Deadlines fest, die Hersteller:innen bei der Entwicklung beachten sollten. So gilt:
Die Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) bildet einen zentralen Baustein für die App auf Rezept. Seit 1. Oktober gibt es nun eine erneuerte Version, die den Fokus vor allem auf mehr Datenschutz und Datensicherheit sowie Interoperabilität mit der elektronischen Patientenakte (ePA) und mit anderen Geräten und Systemen legt.
Grund für die Überarbeitung der DiGAV sind Änderungen im Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz sowie Änderungen im Rechtsrahmen und der Prüfung von DiGA.
Doch was ändert sich nun im Detail? Und was müssen Hersteller:innen bei der Entwicklung einer DiGA beachten, um in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen zu werden?
Die DiGAV setzt außerdem verschiedene Deadlines fest, die Hersteller:innen bei der Entwicklung beachten sollten. So gilt: