Digitale Pflegeanwendungen – kurz DiPA – prägen neben den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) aktuell die Medizintechnik-Branche. Warum ist das so? Unter anderem, weil die Erstattungsfähigkeit von DiPA seit Beginn des Jahres 2022 nun auch gesetzlich geregelt ist. Welchen Nutzen bringen sie? Was gibt es Wissenswertes zur gesetzlichen Regelung? Und worin unterscheiden sich die Digitalen Pflege- und Gesundheitsanwendungen überhaupt?
Sinn und Zweck von DiPA ist, den Gesundheitszustand pflegebedürftiger Menschen zu stabilisieren oder zu verbessern. Dabei unterstützen die Applikationen Pflegebedürftige, Begleitpersonen und Pflegekräfte im Alltag. Auch zur verbesserten Kommunikation zwischen Angehörigen und Pflegekräften können sie genutzt werden.
Ein demenzkranker Mensch wird z.B. per DiPA mit personalisierten Gedächtnisspielen gefördert, während Angehörige mit Ratgebern oder digitalen Checklisten unterstützt werden.