Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind CE-gekennzeichnete Medizinprodukte, die gesetzlich krankenversicherten Patient:innen verordnet werden können. Sie finden Einsatz bei der Diagnose und Behandlung von Krankheiten.
Nach dem Digitalen Versorgungsgesetz (DVG) haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf die Versorgung mit einer DiGA und somit auf die Kostenübernahme.
Eine Chance für Hersteller:innen, die digitale, medizinische Versorgung voranzutreiben. Doch vorab prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), ob eine DiGA zertifiziert werden kann.
Sie möchten eine DiGA auf den Markt bringen? Wir entwickeln mit Ihnen und dem Wissen um die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Erfahren Sie in unserem Blogbeitrag mehr darüber, welche sechs Fakten Hersteller:innen unbedingt beachten sollten.
Ausführlichere Informationen zu der Entwicklung einer DiGA finden Sie hier.