Warum Deine DiGA jetzt das BSI TR-03161 Zertifikat braucht
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) müssen Datensicherheitskriterien gemäß § 139e Absatz 10 SGB V und § 78a Absatz 7 SGB XI erfüllen – und bis 2025 mit dem BSI TR-03161 Zertifikat nachgewiesen sein. Dadurch sollen die Daten von Patient:innen noch effektiver geschützt werden.
Für bereits gelistete DiGA wie für laufende oder neue Anträge zur Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis gilt diese Pflicht gleichermaßen, allerdings unterscheiden sich die Nachweisfristen.
Erfüllt meine DiGA wirklich alle Anforderungen der Datensicherheitskriterien? Wer bereits eine Anwendung im Verzeichnis gelistet hat, muss schnell aktiv werden. Denn bis zum 1. Januar 2025 muss ein BSI TR-03161 Zertifikat die Richtigkeit bestätigen.